Dies zeigt, dass sich der Beschuldigte durch Geldstrafen nicht von weiteren Straftaten abhalten liess, selbst wenn diese unbedingt ausgesprochen wurden. Ins Gewicht fällt sodann insbesondere, dass der Beschuldigte bereits wegen häuslicher Gewalt in einer früheren Partnerschaft verurteilt wurde und nun auch gegenüber seiner neuen Partnerin mehrfach gewalttätig wurde. Der Beschuldigte delinquierte somit wiederholt einschlägig und während längerer Zeit, insbesondere auch während laufenden Strafverfahrens.