Im Jahr 2013 wurde er wegen häuslicher Gewalt zum Nachteil seiner Ex-Frau sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Mit Strafbefehl vom 30. Oktober 2018 erfolgte eine Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Tätlichkeiten, geringfügigen Diebstahls und Drohung. Am 14. April 2020 wurde er wegen Beschimpfung sowie wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt. Bestraft wurde der Beschuldigte jeweils mit teil- bzw. unbedingten Geldstrafen und Bussen (pag. 1580 ff.). Dies zeigt, dass sich der Beschuldigte durch Geldstrafen nicht von weiteren Straftaten abhalten liess, selbst wenn diese unbedingt ausgesprochen wurden.