51 Der Beschuldigte hat den Strafkläger am 6. März 2020 somit mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dabei mindestens einmal die linke Wange und einmal den Mund des Geschädigten getroffen. Der Strafkläger erlitt dadurch eine Schwellung an der Lippe sowie einen Riss im Zahn 41 und musste sich einer zahnärztlichen Wurzelbehandlung unterziehen. Weiter hat der Beschuldigte dem Strafkläger gedroht, ihn umzubringen, wenn er erneut zur Wohnung von D.________ käme. Dies versetzte den Strafkläger in Angst.