Abweichend zu den Aussagen des Strafklägers sagte er zudem aus, dass dieser nach dem Schubsen mit der geballten Faust auf ihn losgegangen sei. Zur Frage, ob der Strafkläger dabei nur versucht habe, ihn zu schlagen, oder ihn tatsächlich mit der Faust getroffen habe, machte der Beschuldigte widersprüchliche Aussagen (pag. 680 Z. 31 f., pag. 681 Z. 83 f. und pag. 682 Z. 154 ff.). Ebenfalls wenig stimmig sind seine Aussagen bezüglich des angeblichen Beissens. So sagte er zuerst aus, nicht mehr zu wissen, ob er gebissen worden sei oder nicht, resp. er glaublich in den Finger gebissen worden sei (pag.