Nach seiner Ansicht habe der Strafkläger «das gesucht, wenn er um diese Zeit auftaucht». Auf Frage, wie er das meine, sagte der Beschuldigte: «Er wollte, dass wir aufeinander losgehen. Was will er sonst bei uns?» (pag. 680 Z. 37 ff.). Angesprochen auf sein eigenes Verhalten vermochte er sich – wie bei den anderen Vorwürfen – gerade nicht mehr zu erinnern, da alles «schnell passiert» sei (pag. 681 Z. 88 und pag. 682 Z. 113). Abweichend zu den Aussagen des Strafklägers sagte er zudem aus, dass dieser nach dem Schubsen mit der geballten Faust auf ihn losgegangen sei.