So habe er dem Beschuldigten beim ersten Schlag gesagt, dass er Leute schlagen solle, die ihm gewachsen seien und nicht Frauen. Danach habe er zu ihm gesagt, dass er eine traurige Person sei, also lächerlich (pag. 673 Z. 122 ff.). Provoziert zum ersten Schlag habe er ihn nicht. Erst als er handgreiflich geworden sei (pag. 673 Z. 115 f.). Durch die Schläge sei seine Lippe aufgeschwollen gewesen und ein Zahn habe einen Spalt gehabt. Er habe deshalb eine Wurzelbehandlung machen müssen (pag. 673 Z. 127 f.). Schliesslich bestätigte er auch die Todesdrohung und dass diese ein ungutes, unwohles Gefühl bei ihm ausgelöst habe. Ernst habe er sie schon genommen und Angst habe er schon gehabt.