672 Z. 74 ff.). Leicht aggravierend sagte er nun aus, dass er «etwa fünf Mal» geschlagen worden sei, «wenn nicht mehr» (pag. 673 Z. 103). Abgesehen davon verzichtete er jedoch nach wie vor auf zusätzliche Belastungen (pag. 673 Z. 100: «Nein, nur ins Gesicht»). Er bestätigte erneut, nicht zurückgeschlagen zu haben. Er sei dem Beschuldigten einfach aus dem Weg gegangen, so gut er gekonnt habe (pag. 673 Z. 110 f.). Der Strafkläger schwächte jedoch seine eigene Position insoweit ab, als er eingestand, den Beschuldigten provoziert zu haben. So habe er dem Beschuldigten beim ersten Schlag gesagt, dass er Leute schlagen solle, die ihm gewachsen seien und nicht Frauen.