668 Z. 90 ff.). Er habe Angst vor dem Beschuldigten, da er nun das Strafverfahren eingeleitet habe (pag. 668 Z. 109 f.). Auf die Frage, ob er sich gewehrt oder zurückgeschlagen habe, sagte er aus, dass er absichtlich nichts gemacht habe. Er habe gewusst, dass es nicht zu seinen Gunsten sein würde, falls er zurückschlagen würde (pag. 668 Z. 97 ff.). Im Rahmen der parteiöffentlichen Einvernahme vom 23. März 2021 bestätigte er seine früheren Aussagen (pag. 672 Z. 66). In der Folge gab er nochmals das am 6. Mai 2020 zwischen ihm und dem Beschuldigten Vorgefallene, zwar etwas verkürzt, aber konsistent zu seinen früheren Aussagen wieder (pag. 672 Z. 74 ff.).