667 Z. 26 ff.). Er schilderte sodann anschaulich und nachvollziehbar, was in den Tagen vor dem Vorfall vom 6. Mai 2020 passiert und wie es schlussendlich zum Vorfall zwischen ihm und dem Beschuldigten gekommen sei. Er legte dabei seine damaligen Überlegungen und Empfindungen dar und war in der Lage, Interaktionen und Dialoge wiederzugeben. Die drei Faustschläge gegen sein Gesicht konnte er im detailliert geschilderten Ablauf klar verorten und näher präzisieren. Er verzichtete dabei auf Übertreibungen und belastete den Beschuldigten nicht über Gebühr.