Der Riss sei immer noch da, weswegen der Zahn in absehbarer Zeit (5-10 Jahren) überkront werden müsse (pag. 723). Der handschriftlichen Krankengeschichte des Strafklägers lässt sich entnehmen, dass die entsprechende Konsultation am 8. Mai 2020 stattfand und mit einer «Schlägerei» in Zusammenhang stand (pag. 718). Auch auf dem