Heute habe er ihm klarmachen wollen, dass er nicht mehr kommen solle. Er habe dem Strafkläger gesagt, dass, wenn er noch einmal bei ihnen klingle, er ihn töten und ihm die Zähne ausschlagen werde. Der Beschuldigte habe betont, dass es beim nächsten Mal nicht so sein werde. Weiter ist im Anzeigerapport festgehalten, dass der Beschuldigte am linken Zeigefinger verletzt gewesen sei – angeblich habe der Strafkläger ihn gebissen. Zu diesem Vorwurf hielt die Polizei in einer Klammerbemerkung fest, es könne auch sein, dass sich der Beschuldigte selber verletzt habe, als er den Strafklägerin ins Gesicht geschlagen habe.