Die beiden seien getrennt zu ihrer Version des Vorfalls informell angehört worden. Dabei habe der Strafkläger angegeben, der Beschuldigte sei sehr eifersüchtig und habe ihn direkt körperlich angegriffen. Der Beschuldigte habe ihn mehrmals ins Gesicht geschlagen und ihm einen Stoss gegen den Oberkörper versetzt. Er selbst habe nicht zurückgeschlagen. Der Beschuldigte habe wiederum angegeben, dass der Strafkläger schon seit einigen Tagen bei ihm zu Hause auftauche und zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten klingle. Heute habe er ihm klarmachen wollen, dass er nicht mehr kommen solle.