__ das Handy als möglichen Gegenstand nannte. Letztlich kann aber offengelassen werden, was für einen Gegenstand der Beschuldigte effektiv einsetzte. Es ist demnach erstellt, dass der Beschuldigte D.________ zu Hause in ihrem Domizil mit einem harten Gegenstand gegen die Stirn schlug und ihr dadurch eine 3 cm lange Rissquetschwunde zufügte. 13.3 Rechtliche Würdigung Für die rechtliche Würdigung unter den Tatbestand der einfachen Körperverletzung kann die Vorinstanz zitiert werden (pag. 1343 f., S. 68 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).