Diese tatsachenwidrige Aussage machte sie offensichtlich deshalb, weil sie ihre Mutter nicht wissen lassen wollte, dass sie nach wie vor mit dem Beschuldigten zusammenlebte. Dies ist mit Blick auf die ganze Vorgeschichte gut nachvollziehbar. Aufgrund der Feststellungen im Spital, wonach die Wunde nicht rein durch einen Schlag mit der Hand erfolgt sein kann, ist weiter als erstellt zu betrachten, dass der Beschuldigte mit einem härteren Gegenstand zuschlug. Dass es sich beim unbekannten Gegenstand um das Natel handelt, liegt nahe, führte der Beschuldigte doch aus, D.________ habe in seinen Sachen nachgeschaut und sein Natel kon-