27 Z. 325 f. nach Vorhalt der Fotos mit den Verletzungen). Auf Vorhalt seiner eigenen Aussage vom 2. Februar 2021 sagte er aus, er habe sie «vielleicht geschoben und gezerrt», jedoch «nicht geschlagen so, mit der Hand oder mit dem Fuss» (pag. 27 Z. 314 ff.). Er bestritt, mit einem Gegenstand geschlagen zu haben. Er habe gar nichts in die Hand genommen (pag. 27 Z. 321). Bei späteren Einvernahmen verweigerte er die Aussage dazu. Die Mutter von D.________ bestätigte die Attacke des Beschuldigten auf ihre Tochter. Sie habe ihr telefoniert und gesagt, dass sie stark blute und er sie erwischt habe. Er habe sie im Zug erwischt.