Der Beschuldigte sagte im Rahmen seiner Einvernahme vom 2. Februar 2021 aus, dass es am 31. Januar 2021 in der Wohnung eskaliert sei, da D.________ konstant eifersüchtig sei. Nachdem er anfänglich noch angab, nicht genau zu wissen, was dann geschehen sei (pag. 644 Z. 43 f.), gestand er auf konkrete Nachfrage ein, D.________ geschlagen zu haben (pag. 645 Z. 58). Es sei zu einer Rangelei ge-