763 Z. 124 ff.). Sie habe eine Platzwunde am Kopf erlitten. Die Verletzung sei durch einen Schlag gekommen, aber sie wisse nicht, durch was. Sie wisse nicht, womit er zugeschlagen habe, sie habe es nicht gesehen. Das Spital habe ihr gesagt, dass es nicht nur die Hand oder die Faust gewesen sein könne. Vielleicht sei es das Handy gewesen, aber sie wisse es nicht. Auf Frage verneinte sie, sich an der Wand oder an der Türe gestossen zu haben (pag. 764 Z. 144 ff.). Der Beschuldigte sagte im Rahmen seiner Einvernahme vom 2. Februar 2021 aus, dass es am 31. Januar 2021 in der Wohnung eskaliert sei, da D.______