Sodann gab sie zu, dass der Vorfall sich nicht im Zug, sondern im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses an ihrem Domizil abgespielt habe. D.________ habe angegeben, dass es ihr leidtue, die Polizei angelogen und somit irregeführt zu haben. Sie habe dies aus Angst gemacht. Sie habe damit verhindern wollen, dass ihre Mutter erfahre, dass sich der Beschuldigte bei ihr aufgehalten habe (pag. 621 ff.). In der anschliessenden Einvernahme vom 2. Februar 2021 wollte sie keine Aussagen mehr machen. Sie wolle einfach mit der ganzen Sache abschliessen. Sie sei froh darüber, wie es nun sei.