Aufgrund der gesicherten und ausgewerteten Videoaufnahmen wurde durch die Polizei ausgeschlossen, dass sich der Vorfall im Zug abgespielt hatte. Nachdem sich D.________ nicht an die Terminvereinbarung gehalten und auch nicht auf Telefonanrufe und SMS reagiert hatte, suchte die Polizei sie zu Hause auf. Dort wollte sie die Polizei nicht in die Wohnung lassen und gab schlussendlich an, dass der Beschuldigte bei ihr in der Wohnung sei. Dieser wurde daraufhin festgenommen. Sodann gab sie zu, dass der Vorfall sich nicht im Zug, sondern im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses an ihrem Domizil abgespielt habe.