634 ff.). D.________ gab bei ihrer Einvernahme auf dem Notfall im Spital an, vom Beschuldigten im Zug attackiert worden zu sein. Mit was er zugeschlagen habe, könne sie nicht sagen, sie glaube mit einem Gegenstand, doch könne es auch nur seine Faust gewesen sein; er sei sehr kräftig. Gefragt nach seiner Adresse sagte sie aus, zu glauben, dass er in F.________ wohnhaft sei; sie sei schon lange nicht mehr mit ihm zusammen (pag. 639). Aufgrund der gesicherten und ausgewerteten Videoaufnahmen wurde durch die Polizei ausgeschlossen, dass sich der Vorfall im Zug abgespielt hatte.