_ hatte im Zeitpunkt dieser Drohungen seit mehreren Monaten regelmässig physische Gewalt durch den Beschuldigten erlebt. Ihr waren sein Aggressionspotential, seine fehlende Impulskontrolle und seine Unberechenbarkeit bestens bekannt. Es ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, dass sie diese Drohungen ernstnahm. Im Wissen um die vorangegangene Gewalt sowie den Kontext seiner Äusserung (Streit, Hochheben von Gegenständen), war dem Beschuldigten zweifellos bewusst, dass er mit diesen Drohungen D.________ in Angst versetzte – was auch sein Ziel war.