43 mithin vorsätzlich. In Bezug auf das Honigglas musste er sich der Gefahr bewusst sein, D.________ mit einem Schlag gegen den Hinterkopf mit einem 1 kg schweren Glas allenfalls schwere Körperverletzungen zuzufügen. Es ist als allgemein bekannt zu betrachten, dass das heftige Zuschlagen mit einem harten und schweren Gegenstand auf den Kopf schwere Kopfverletzungen verursachen kann. Dieses Wissen hat sich der Beschuldigte anrechnen zu lassen. Indem er trotzdem mit dem 1 kg Honigglas auf den Hinterkopf von D.______