_) durch das Zufügen von Verletzungen wie Hämatomen, Prellungen und Fussschmerzen, die mindestens eine Woche lang anhielten; - Ziff. 3.2. der geänderten Anklageschrift (1. April 2020 bis am 11. Juni 2020 in E.________) durch das Versetzen von Faustschlägen und/oder Ohrfeigen sowie das Brechen einer Rippe; - Ziff. 3.4. der geänderten Anklageschrift (12. Juni 2020 in E.________) durch das Zufügen von Prellungen und Rötungen/Striemen am Bauch; - Ziff. 3.5. der geänderten Anklageschrift (13. Juni 2020 in E.________) durch Prellungen und Rötungen/Striemen am Bauch sowie vaginalen Blutungen und Schmerzen im Bauch.