12.4 Rechtliche Würdigung 12.4.1 Einfache Körperverletzung, teilweise mit gefährlichem Gegenstand Für die rechtlichen Ausführungen zum Tatbestand der einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB wird auf das bereits Gesagte verwiesen (siehe Ziff. 11.3.1 oben). Für die Qualifikation der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand hat die Vorinstanz zutreffend das Folgende ausgeführt (pag. 1331 f., S. 56 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Art.