505 Z. 32). Es habe nicht gestern [13. Juni 2020] angefangen, sondern am Mittwoch [10. Juni 2020]. Es sei eine komplizierte Sache (pag. 505 Z. 24 f.). Er habe mit ihr geschimpft aber «angelangt» habe er sie gestern nicht. Vorher hätten sie sich schon gegenseitig geschlagen (pag. 505 Z. 43 f.). Er habe sie gestern nicht geschlagen (pag. 506 Z. 70). Bei der Schlusseinvernahme verweigerte er die Aussage dazu (pag. 511 Z. 143). Gemäss Notfallbericht kam D.________ am 13. Juni 2020 auf den Notfall nach Konsultation in der Gynäkologie bei Unterbauchschmerzen und vaginaler Blutung (für den Inhalt dieses Berichts siehe Ziff. 12.3.4 oben).