Sie habe in den Augen des Beschuldigten gesehen, dass er sie wieder schlagen werde, und er habe auch die Fäuste gehoben. Sie sei direkt wieder rausgegangen und habe die Wohnungstüre hinter sich schliessen wollen. Er habe sie wieder aufgerissen und sie so getreten, dass sie drei Treppenstufen hinuntergefallen sei. Er sei ihr gefolgt und habe sie die restlichen Treppen von Hand runtergestossen. Er habe sie in den Bauch getreten (pag. 499 Z. 54 ff.). Gefährliche Gegenstände seien «heute» nicht im Spiel gewesen (pag. 501 Z. 117). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Februar 2021 wollte sie sich nicht mehr an das Vorgefallene erinnern (pag.