Gemäss Anzeigerapport habe sie bis auf wenige Prellungen an den Unterarmen und Händen keine Verletzungen aufgewiesen und angegeben, keine ärztliche Untersuchung zu benötigen (pag. 461). Auf der bereits erwähnten Fotodokumentation vom 13. Juni 2020 sind Rötungen/Striemen am Bauch sowie Prellungen am Unterarm erkennbar (pag. 483 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 13. Juni 2020 gab D.________ an, der Bauch schmerze etwas und auch der Kopf und das Ohr von letzter Woche (pag. 499 Z. 40 f.). Sie habe in den Augen des Beschuldigten gesehen, dass er sie wieder schlagen werde, und er habe auch die Fäuste gehoben.