40 12.3.5 Vorwurf gemäss Ziff. I.3.5. der geänderten Anklageschrift (13. Juni 2020 in E.________) Bei der Anzeigeerstattung vom 13. Juni 2020 gab D.________ weiter an, dass sie vom Beschuldigten geschlagen worden sei. Sie sei gerade eben von ihm in den Bauch getreten und die Treppe hinuntergestossen worden. Gemäss Anzeigerapport habe sie bis auf wenige Prellungen an den Unterarmen und Händen keine Verletzungen aufgewiesen und angegeben, keine ärztliche Untersuchung zu benötigen (pag.