511 Z. 143). D.________ wurde am 13. Juni 2020 medizinisch untersucht, dabei wurden Hämatome am linken Unterarm und der rechten Hand festgestellt und fotografiert (pag. 548 ff. mit Fotos als Anhang). Die bisherigen Ausführungen gelten auch hier: Die Aussagen von D.________ werden als glaubhaft erachtet. Sie wurden vorliegend anlässlich der einzigen Anzeigeerstattung geäussert, die von D.________ selber initiiert wurde.