502 Z. 166 ff.). Der Beschuldigte antwortete nicht direkt auf diesen Vorwurf und schob die Schuld der Mutter von D.________ zu, die sich immer eingemischt haben soll (pag. 23 Z. 191 ff.). Sie hätten ein paar Mal Probleme zusammen gehabt, aber er habe sie nicht jedes Mal geschlagen (pag. 23 Z. 193). Vorgestern [12. Juni 2020] habe er sie gar nicht gesehen. Er habe sie gestern [13. Juni 2020] gesehen (pag. 506 Z. 53 f.). Bei der Schlusseinvernahme verweigerte er die Aussage dazu (pag. 511 Z. 143). D.__