und teilte mit, dass der Beschuldigte sie am Vortag zwei Mal in den Bauch getreten habe. D.________ habe bis auf wenige Prellungen an den Unterarmen und Händen keine Verletzungen aufgewiesen und habe angegeben, keine ärztliche Untersuchung zu benötigen (pag. 461). Auf der Fotodokumentation vom 13. Juni 2020 lassen sich Rötungen/Striemen am Bauch sowie Prellungen am Unterarm erkennen (pag. 483 ff.). D.________ sagte anlässlich ihrer Einvernahme vom 13. Juni 2020 aus, der Bauch schmerze etwas und auch der Kopf und das Ohr von letzter Woche (pag. 499 Z. 40 f.).