Dabei warf er einmal mit einem Barhocker nach ihr und trat ihr bei einem anderen Vorfall in den Oberkörper, so dass sie sich eine Rippe brach. Schliesslich schlug er sie einmal von hinten mit einem 1 kg schweren Honigglas an den Hinterkopf und mit der flachen Hand gegen das rechte Ohr, woraufhin es ihr schwarz vor den Augen wurde, sie zu Boden fiel und in den darauffolgenden Tage Schwindel sowie Kopfschmerzen verspürte. Im gleichen Zeitraum drohte der Beschuldigte D.________ mehrmals mit dem Tod, unter anderem indem er einen Hammer und einen Salontisch hochhielt und ihr sagte «je vais te tuer». D.________ wurde durch diese Drohungen in Angst versetzt.