Nichtsdestotrotz hat sie auch in dieser Einvernahme schliesslich bestätigt, aufgrund der Drohungen zumindest zweimal Angst verspürt zu haben. Im Ergebnis ist somit erstellt, dass der Beschuldigte D.________ ab dem Umzug in E.________ (1. April 2020) bis zur Anzeigeerstattung am 13. Juni 2020 (resp. gemäss Anklage 12. Juni 2020) ca. alle 10 Tage mit den Fäusten schlug und/oder ihr Ohrfeigen verpasste. Dabei warf er einmal mit einem Barhocker nach ihr und trat ihr bei einem anderen Vorfall in den Oberkörper, so dass sie sich eine Rippe brach.