783 Z. 97 f.). Das mit dem «ich werde dich töten» komme ihr bekannt vor (pag. 787 Z. 245). Sie selbst sagte ebenfalls aus, Angst vor dem Beschuldigten zu haben. Der Strafkläger bestätigte ebenfalls, dass D.________ Angst vor dem Beschuldigten habe. Das habe sie ihm auch selber gesagt (pag. 808 Z. 80). Sie habe einfach gesagt, dass sie extrem Angst vor ihm habe (pag. 809 Z. 125). In der Woche, in der er die Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten gehabt habe, sei D.________ zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, dass sie wieder Angst habe und ob sie ein paar Tage bei ihm schlafen könne (pag. 811 Z. 171 f.).