763 Z. 97 ff.). Auf Vorhalt ihrer früheren Aussagen sagte sie aus, dass sie dies nochmals schildern könnte, es aber nicht möchte. Es seien einzelne Vorfälle gewesen. Aber sie möchte nicht darauf eingehen. Sie wolle das Ganze vergessen (pag. 775 Z. 150 ff.). Dennoch führte sie aus, zu den Drohungen sei es meistens zu Hause gekommen. Vielleicht zwei Mal habe sie Angst gehabt (pag. 776 Z. 189 und 192). Der Beschuldigte stritt ab, Drohungen geäussert zu haben, wollte nichts dazu sagen und unterstellte D.________, zu lügen (pag. 506 Z. 77 und Z. 90 ff.). D.________ habe nicht Angst vor ihm, sondern