Sie habe in den letzten Tagen mehrfach Schwindel und leichte Kopfschmerzen verspürt, jedoch keine Symptome. Die Anamnese sei zur Beweissicherung mehrere Tage nach der tätlichen Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten erfolgt. Hinweise auf versorgungsbedürftige Verletzungen konnten keine gefunden werden (pag. 548 ff. mit Fotos als Anhang). In diesem Bericht werden sodann «minimale Abschürfung occipital» [am Hinterkopf] erwähnt und Fotos einer Rötung am Hinterkopf beigelegt, was mit dem Schlag auf den Hinterkopf mit dem Honigglas ohne weiteres vereinbar ist (pag.