Hinzu kommt, dass D.________ am 13. Juni 2020 ärztlich untersucht wurde. Sie gab dabei an, vor einer Woche vom Beschuldigten angegriffen worden zu sein, dabei in den Bauch getreten und gegen den Kopf geschlagen worden zu sein, und beschrieb einen Schlag mit einem Honigglas an den Hinterkopf sowie mit der flachen Hand aufs rechte Ohr. Eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit könne sie nicht ausschliessen, ihr sei kurz für einige Sekunden schwarz vor den Augen geworden und sie sei zu Boden gestürzt. Sie habe in den letzten Tagen mehrfach Schwindel und leichte Kopfschmerzen verspürt, jedoch keine Symptome.