37 erwähnte und dabei mit dem Honigglas einen Gegenstand nannte, der kaum für eine erfundene Geschichte beigezogen würde. Auch die Schilderung der erlittenen Folgen fällt mit Blick auf den verwendeten Gegenstand harmlos aus, was ebenfalls gegen eine falsche Anschuldigung spricht (vgl. Ziff. 10.5.2 oben). Hinzu kommt, dass D.________ am 13. Juni 2020 ärztlich untersucht wurde.