Er habe so eine schlimme Zeit in diesem Jahr gehabt und seine Ex-Frau verloren. Sie glaube, seine aggressiven Aussetzer hätten mit diesem Verlust zu tun (pag. 773 Z. 61 ff.). Der Beschuldigte stritt das Schlagen mit dem Honigglas ab. Das Schlagen mit der flachen Hand gegen das Ohr gestand er dagegen ein (pag. 23 f. Z. 199 ff.). Auf spätere Vorhalte wollte er nichts sagen resp. verweigerte er die Aussage (pag. 507 Z. 107 ff. und pag. 511 Z. 143). M.________ verneinte, Kenntnis von einem Vorfall mit einem Honigglas zu haben. Das mit dem Ohr komme ihr aber irgendwie bekannt vor. Sie habe danach irgendwie mit dem Ohr Schwierigkeiten gehabt. Irgend so etwas sei gewesen (pag. 786 Z. 225 f.).