_ sagte anlässlich ihrer Einvernahme vom 13. Juni 2020 aus, der Beschuldigte habe sie vor ein paar Tagen mit einem 1 kg Honigglas von hinten gegen den Hinterkopf und danach mit der flachen Hand gegen ihr rechtes Ohr geschlagen. Da sei ihr ziemlich schwindlig geworden und sie habe die Wohnung verlassen (pag. 499 Z. 63 ff.). Das mit dem Honigglas sei in E.________ gewesen (pag. 501 Z. 129). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Februar 2021 wollte sie sich nicht mehr an das Vorgefallene erinnern und nahm stattdessen den Beschuldigten in Schutz. Er habe so eine schlimme Zeit in diesem Jahr gehabt und seine Ex-Frau verloren.