Aufgrund ihrer Ausrede beim Arzt, wonach sie die Rippe beim Umzug gebrochen habe, ist davon auszugehen, dass dieser Vorfall in zeitlicher Nähe zum Umzug nach E.________ erfolgte, zumal auch der Beschuldigte angab, D.________ habe sich die Rippe beim Zügeln gebrochen, als sie im Treppenhaus gestürzt sei (pag. 756 Z. 151 f). Schlag mit Honigglas von hinten auf den Kopf und mit flacher Hand gegen das Ohr: D.________ sagte anlässlich ihrer Einvernahme vom 13. Juni 2020 aus, der Beschuldigte habe sie vor ein paar Tagen mit einem 1 kg Honigglas von hinten gegen den Hinterkopf und danach mit der flachen Hand gegen ihr rechtes Ohr geschlagen.