Der Beschuldigte äusserte sich nicht konkret zum Vorhalt dieses Vorwurfs resp. verweigerte dazu die Aussage (pag. 25 Z. 247, pag. 506 Z. 83 ff., pag. 511 Z. 143). M.________ sagte aus, dass ihre Tochter einmal in E.________ in ein Bistro oder Lädeli geflüchtet sei. Der Beschuldigte habe dann den ganzen Betrieb bedroht. Vielleicht sei das dort gewesen mit dem Barhocker (pag. 787 Z. 245 ff.). Tritt in den Oberkörper mit Bruch einer Rippe: In den bereits thematisierten Aussagen von D.________ bezüglich Arztbesuch und Rippenbruch erwähnte D.________ einen Vorfall in E.________, bei dem ihr der Beschuldigte (glaublich) mit Treten eine Rippe gebrochen habe (pag. 501 Z. 134 ff.).