36 Darüber hinaus gehen aus den Akten folgende Vorfälle hervor, bezüglich derer in Übereinstimmung mit dem bereits Gesagten ebenfalls auf die Aussagen von D.________ abgestellt wird. Anwerfen eines Barhockers: Anlässlich der bereits thematisierten Frage nach eingesetzten Gegenständen in der Einvernahme vom 13. Juni 2020 nannte D.________ auch einen Barhocker. Mit den meisten Gegenständen habe er nach ihr geworfen. Das mit dem Barhocker sei in E.________ gewesen (pag. 501 Z. 122 ff.; vgl. Ziff. 12.3.2 oben). Der Beschuldigte äusserte sich nicht konkret zum Vorhalt dieses Vorwurfs resp.