Aber am Gesicht habe sie – soweit er es gesehen habe – nichts gehabt. Er habe sie aber nicht jeden Tag gesehen (pag. 810 Z. 133 ff.). Aufgrund der Aussagen von M.________ lässt sich ausserdem ein Video in die Zeit in F.________ einordnen, in dem sich der Beschuldigte dabei filmte, wie er Kleider von D.________ zerstörte und sie dabei beschimpfte (pag. 805, pag. 784