_ liess die Bedenkfrist ungenutzt verstreichen. Die beschriebenen Verletzungen wurden fotografisch dokumentiert (pag. 497). M.________ sagte aus, ihre Tochter sei immer wieder nach Hause gekommen mit einem zerschlagenen Gesicht, mit blauen Flecken, mit Stichwunden, mit einem kaputten Fuss. Es sei sehr oft vorgekommen und immer wieder und tendenziell immer schlimmere Verletzungen (pag. 784 Z. 135 ff.). Der Strafkläger gab auf Frage nach den jeweiligen Verletzungen an, der Arm von D.________ sei blau angeschwollen gewesen vom Festhalten. Am Körper habe sie «Mösen» gehabt. Aber am Gesicht habe sie – soweit er es gesehen habe – nichts gehabt.