__ habe er sie auf den Bauch gelegt und sei ihr mit dem Fuss auf den Rücken getreten. In E.________ habe er ihr, glaube sie, eine Rippe mittels Treten gebrochen (pag. 501 Z. 137 ff.). Aufgrund dieser Aussage dürfte der Beschuldigte D.________ zweimal die Rippen gebrochen haben – einmal in F.________ und einmal in E.________. Der Vorinstanz kann insofern nicht gefolgt werden, wenn sie davon ausging, D.________ habe gesagt, in F.________ habe er ihr keine Rippe gebrochen (vgl. pag. 1324, S.49 der