Im Rahmen eines erneuten Vorhalts bezog er die Anschuldigung mit der Eisenstange auf den Umzug nach E.________. Sie hätten einmal in F.________ Streit gehabt. Sie seien bereits mit dem Umzug nach E.________ beschäftigt gewesen. Er habe eine Holzstange und noch andere Sachen in der Hand gehabt. Sie [D.________] sei durch die Tür gekommen und habe wohl gemeint, er warte mit der Stange auf sie. Dabei habe er noch andere Sachen dabeigehabt und sei mit Umzugsarbeiten beschäftigt gewesen (pag. 506 Z. 83 ff.). Das Aussageverhalten der beiden in diesem Punkt entspricht den bereits analysierten Tendenzen, wonach D._____