es in der Zeit, in der die beiden in F.________ wohnten, mehrfach zu Gewaltausübung durch den Beschuldigten zum Nachteil von D.________ kam. Dabei sind folgende Episoden und Vorfälle näher bekannt: Bewerfen mit Gegenständen: Anlässlich der Einvernahme vom 13. Juni 2020 wurde D.________ gefragt, ob beim heutigen Vorfall Waffen oder gefährliche Gegenstände im Spiel gewesen seien. Sie beantwortete dies mit «Nein, heute nicht».