31 gehabt, und sie habe ihre Tochter dann behandelt. Es sei immer wieder so gewesen und sei so oft vorgekommen (pag. 789 Z. 322 ff.). Der Strafkläger schilderte, er habe nicht gezählt, wie oft ihm D.________ erzählt habe, dass der Beschuldigte ihr gegenüber gewalttätig geworden sei. Er habe es nicht gezählt, aber es sei mehrere Male vorgekommen. Wenn er jetzt eine Zahl sagen müsste, würde er sicher 10 bis 15 Mal sagen. Dies sei so in den letzten zwei Jahren gewesen. Es sei wirklich unterschiedlich gewesen.