28 Z. 352 ff.). Er könne es nicht akzeptieren, dass sie immer weggehe, ohne ihm zu sagen, wohin. Er sei ihr Freund. Er wolle nicht, dass sie zusammen immer Probleme hätten, das sei nicht schön (pag. 28 Z. 360 ff.). Er habe das [die ihm vorgeworfenen Taten] nicht gemacht, weil er das so gewollt habe. Das Problem sei immer, dass wenn er nach F.________ gehe, akzeptiere sie das nicht (pag. 29 Z. 407 f.). Er habe ihr keine Körperverletzung zugefügt. Sie hätten immer nur Streitereien. Es sei nicht nur gestern [am 13. Juni 2020] gewesen (pag. 505 Z. 32 f.). «Angelangt» habe er sie gestern nicht. Vorher hätten sie sich schon gegenseitig geschlagen (pag. 505 Z. 43 f.).